Kontoinhaber: AfD Kreisverband Heidenheim
Heidenheimer Volksbank eG
IBAN: DE46 6329 0110 0405 2900 04
BIC: GENODES1HDH
Spenden an politische Parteien sind steuerlich begünstigt. Es gilt gem. § 34g EStG:
Spenden bis zu 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (gemeinsam veranlagte Ehepaare) werden zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen. Ein Beispiel: Sie spenden 100 Euro und zahlen 50 Euro weniger Steuern. Die Spende ist in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe in der gleichnamigen Anlage anzugeben.
Bitte geben Sie auf der Überweisung Ihre Adresse an und dass es sich um eine Spende handelt. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, die Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen und geltend machen können. Für Spenden bis zu 300 Euro genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStDV).
Diese Erläuterungen bzw. Hinweise stellen keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall ziehen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Rate.